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   FG Münster, 14.06.2002 - 11 K 1154/01 F   

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https://dejure.org/2002,5016
FG Münster, 14.06.2002 - 11 K 1154/01 F (https://dejure.org/2002,5016)
FG Münster, Entscheidung vom 14.06.2002 - 11 K 1154/01 F (https://dejure.org/2002,5016)
FG Münster, Entscheidung vom 14. Juni 2002 - 11 K 1154/01 F (https://dejure.org/2002,5016)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen bei Gesamtdarlehen; Steuerunschädliche Verwendung eines Darlehens

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer gesonderten Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen; Gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen bei Geamtdarlehen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kapitaleinkünfte: - teilweise Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen bei Geamtdarlehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    "Alles-oder-nichts"-Prinzip gekippt!

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Teilweise steuerschädliche Verwendung - "Alles-oder-nichts"-Prinzip gekippt!

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    "Alles-oder-nichts"-Prinzip gekippt!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1163
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Düsseldorf, 29.01.2004 - 15 K 6640/01

    Kapitallebensversicherung; Sonderausgabenabzug; Zinsen; Einheitliches Darlehen;

    Der Wortlaut zwingt jedenfalls nicht dazu, ein Gesamtdarlehen stets einheitlich zu beurteilen (vgl. hierzu auch FG Münster Urteil vom 14. Juni 2002 11 K 1154/01 F, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG-- 2002, 1163).

    Ob diese Grundsätze auch bei teilweiser steuerschädlicher Verwendung eines Gesamtdarlehens zum Tragen kommen und eine Steuerpflicht der (außer)rechnungsmäßigen Zinsen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG hier auf den Umfang der steuerschädlichen Verwendung beschränkt werden kann (so FG Münster in EFG 2002, 1163), erscheint nicht zweifelsfrei, bedarf im Streitfall jedoch keiner Entscheidung.

    Die Streitfrage ist höchstrichterlich nicht entschieden; zudem ist auch gegen das Urteil des FG Münster in EFG 2002, 1163 Revision eingelegt worden.

  • FG Schleswig-Holstein, 27.05.2003 - 5 K 93/00

    Zur Steuerschädlichkeit einer Sicherungsabrede

    Der Vorgang müsse so behandelt werden, als ob zwei getrennte Darlehensverträge aufgenommen worden seien; die Frage einer eventuell schädlichen Übersicherung stelle sich ebenfalls nur hinsichtlich des steuerschädlich verwendeten Darlehensteils (FG Münster, Urteil vom 14. Juni 2002 11 K 1154/01 F, EFG 2002, 1163 , Rev. eingelegt, Az des BFH: VIII R 48/02 und FG Düsseldorf, Urteil vom 24. Juni 2002, 3 K 7554/99 E, EFG 2002, 1590 , Rev. eingelegt, Az des BFH: IV R 33/02).
  • FG Niedersachsen, 28.01.2003 - 15 K 904/99

    Herstellungskosten des Wohnungseigentums; Unschädlichkeitsgrenze des § 10 Abs. 2

    Entsprechend dem Abzug der Sonderausgaben seien auch die Sparanteile teilweise steuerfrei zu belassen (vgl. FG Münster Urteil vom 14. Juni 2002 11 K 1154/01, EFG 2002, 1163, Az. des Revisionsverfahrens beim BFH VIII R 48/02, FG Düsseldorf Urteil vom 12. September 2002 8 K 4396/99 F, EFG 2002, 1590 mit Anmerkung Büchter-Hole).
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